Förste-Reisen
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Abschluss Reisevertrag:

Abschluss Reisevertrag: Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der Fa. Förste-Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen und ist bindend. Der Reiseanmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten aller auf seinen Namen angemeldeten Reiseteilnehmer, sofern er nicht eine ausdrücklich hierauf gerichtete und gesonderte Erklärung bei Abschluss des Reisevertrages unterzeichnet hat.

 

Zahlungen:

Bei Vertragsabschluss wird d. Anzahlung v. 20% des Reisepreises, mind. 60,00 € p.P., zzgl. den Kosten für abgeschlossene Reiseversicherungen fällig. Die Restzahlung ist (je nach Reiseziel unterschiedlich) vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten (genaue Regelung auf Reiseanmeldung vermerkt). Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten d. Kunden zur sofortigen Zahlung des Reisepreises. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §651 k BGB Insolvenz-versichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen bei der Anzahlung bzw. bei der voll-ständigen Bezahlung auf Wunsch bei Reiseantritt ausgehändigt. 
Leistungen: Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt, Katalog etc.) sowie den Reise-unterlagen  (Reiseanmeldung, bzw. Bestätigung).  Nebenabreden, besondere Vereinbarungen u. Zusatzwünsche sollen in die Reiseanmeldung aufgenommen werden.

 

Preisanpassungen:

Aufgrund von Mwst.- Kerosin- u. Kraftstoffen bleiben vorbehalten. Preisänderungen: Wir können vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% d. Gesamtpreises verlangen, wenn sich d. Preise der Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben. Bei Preiserhöhungen vier Monate nach Vertragsabschluss von mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten. Eine Anpassung aufgrund unvorhersehbarer steuerlicher Änderungen bleibt vorbehalten. Des weiteren behalten wir uns vor, bei Preissteigerungen am Mineralölmarkt die Reisepreise zu erhöhen. Hierbei setzen wir die Grenze von maximal 10,00 € je Person.

 

Leistungsänderungen: Änderungen o. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind u. d. Gesamt-zuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen.

 

Mindestteilnehmerzahl:

Voraussetzung für das Zustandekommen einer Reise ist eine Mindest-Beteiligung von Reiseteilnehmern, die je nach Reiseziel unterschiedlich sein kann u. vom Veranstalter festgelegt wird. Wird diese Mindestbeteiligung nicht erreicht, so sind wir unter Ausschluss von Ansprüchen jegl. Art berechtigt, die Durchführung d. Reise abzulehnen. 

 

Kündigung infolge höherer Gewalt:
Aufhebung und Kündigung einer geplanten Reise in Folge höherer Gewalt, durch unvorhersehbare Umstände, wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landes-rechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, u.s.w. oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Kündigung.

Pass und Visa: WICHTIG: Bei allen Fahrten ist der Reisegast selbst für die noch 6 monatige Gültigkeit der Ausweisdokumente verantwortlich & verpflichtet die erforderl. Papiere mit zuführen

 

Pass und Visa: WICHTIG:

Bei allen Fahrten ist der Reisegast selbst für die noch 6 monatige Gültigkeit der Ausweisdokumente verantwortlich & verpflichtet die erforderl. Papiere mit zuführen

 

Rücktritt des Reisenden:

Der Reisende ist berechtigt, durch schriftl. Erklärung, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Als Stichtag für die Berechnung der Fristen gilt der Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form. Mit dem Rücktritt verliert Förste-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Im Gegenzug verpflichtet der Rücktritt den Kunden zu folgenden pauschalen Entschädigungszahlungen, ausgehend vom Gesamtreisepreis Rücktrittzeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:

Bearbeitungs- und Stornierungskosten pro Person für Busreisen der Firma Förste-Reisen:
 

 

bis zum 50 Tag vor Reisebeginn: 15% vom Reisepreis mindestens jedoch 60,00 € Schreib & Stornogebühr
vom 49. bis 42. Tag vor Reisebeginn:     20% vom Reisepreis mindestens jedoch 75,00 €  
vom 41. bis 36. Tag vor Reisebeginn 35% vom Reisepreis mindestens jedoch 85,00 €  
vom 35. bis 31. Tag vor Reisebeginn 40% vom Reisepreis mindestens jedoch 100,00 €

 

 

vom 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn

vom 20. bis 9. Tag vor Reisebeginn

50% vom Reisepreis

75% vom Reisepreis

mindestens jedoch

120,00

120,00 

 
vom 8 bis 6 Tag vor Reisebeginn 80% vom Reisepreis mindestens jedoch 160,00 €  
ab 5 Tage vor Reisebeginn 80 % bis 100% vom Reisepreis je nach Forderung weiterer Leistungsträger
bei Nichterscheinen am Abreisetag 100% vom Gesamtreisepreis      
         

Achtung: sollten weitere Leistungsgeber (Vertragspartner) höhere als die hier ausgewiesenen Stornokosten in Rechnung stellen - so behalten wir uns das Recht vor diese an Sie weiter zureichen !!!


Bitte beachten - Wichtig - wichtig - wichtig
Bitte beachten: Bei Musicalreisen in Verbindung mit Eintrittskarten ist bei Stornierung der volle Kartenpreis zuzüglich der anfallenden Stornokosten zu übernehmen.

 
Bei kombinierten Bus- Flug- Schiffs- oder Silvesterreisen sowie Auslandsfahrten gelten zum Teil andere Stornofristen u. Gebühren sowie Zahlungsbedingungen, welche von d. weiteren Leistungs-trägern abhängen. Stornofrist,
je nach Land zw. 8 - 12 Wochen.

 

Umbuchung: 

Umbuchungen (z.B. von Reisetermin, Ziel, Unterkunft, Beförderung o.ä.) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt (Storno) vom Reisevertrag zu den voran genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit d. Leistung. 

 

Ausschluss des Gastes von der Reise:

Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund vor Antritt der Reise oder während der Reise jederzeit den Vertrag kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn d. Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen, besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten, den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.

 

Bei Flugreisen sowie ausgespr. Schiffsreisen,

ist die Fa. Förste-Reisen Jerichow, falls unter den Leistungen ausgewiesen, für den Transferdienst in Deutschland verantwortlich. 

 

Haftung für im Bus belassene Garderobe, Wertsachen und Gepäck wird nicht übernommen.

 

Bei allen Busreisen inklusive sind: die Straßengebühren, Feiertags-Zuschläge und die Insolvenz-Versicherung (Konkursversicherungs-) Kosten enthalten.

 

Sonstiges:
Alle Angaben dieses Reisekataloges der FA. Förste-Reisen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Die Berichtigung von Druckfehlern bleibt vorbehalten.

Jerichow im Januar 2019


Werte Kundschaft, liebe Fahrgäste

Dies ist nur ein Auszug aus den allgemeinen gesetzlichen Geschäfts- und Reisebedingungen. In unserem Büro besteht bei Bedarf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die weiteren Reisebestimmungen.

UST-ID-Nr: DE 139343992

Gerichtsstand und Erfüllungsort - Sitz der Firma:
Förste-Reisen Jerichow, 39319 Jerichow, W.-Külz-Str. 6

Angenehme und erholsame Urlaubstage wünscht Ihnen

Fa. Förste-Reisen Jerichow

- Ihr kompetenter Partner in Sachen Urlaub!



Informationen zur Buchung erhalten Sie unter:

+49 39343 993980

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Wilhelm-Külz-Str. 6

39319 Jerichow

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